Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit befristeten Arbeitsverträgen, deren Beschäftigungsverhältnis am oder nach dem 1. Juni 2025 begonnen hat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 15. September 2026 nicht mehr besteht, können leider aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bei internen Stellenausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 30. April 2027 für das Ordnungsamt, eine/-n Sachbearbeiter/-in für allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten (m/w/d).
Das Ordnungsamt ist dem Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport zugeordnet. Die Aufgaben des Amtes beziehen sich maßgeblich auf die Umsetzung des Polizei- beziehungsweise Ordnungsrechts mit seinen vielfältigen Facetten. In den sieben Abteilungen werden verschiedenste Behördenaufgaben im Ordnungsbereich, die Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten wie die Organisation des gemeindlichen Vollzugsdienstes gebündelt.
abschließende Entscheidung von Fahrerlaubniserteilungs- und Eignungsüberprüfungsangelegenheiten, insbesondere Ermittlung der Kraftfahreignung
Ermessensentscheidung und Festlegung von Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis
Erteilung von nationalen und internationalen Führerscheinen sowie Führerscheinen zur Fahrgastbeförderung
Kostenfestsetzungen nach § 6a StVG i.V.m. den Vorschriften der GebOSt
Anerkennung von Sehteststellen sowie Aufsicht
Ausübung der Aufsicht über die Stellen in Erste-Hilfe
Entscheidungen über Stundungen, Ratenzahlungen und Niederschlagungen nach Ermessen sowie Bearbeitung der Aussetzung von Mahnverfahren
Bearbeitung und Entscheidung bei Verlusten von Führerscheinen
Auskunftserteilung zu allen Fahrerlaubnisangelegenheiten
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Bearbeitung von Anträgen auf Umtausch von Fahrerlaubnissen alten Rechts
Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r beziehungsweise erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung I
gründliche und umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht wünschenswert
idealerweise Kenntnisse zum Straßenverkehrsgesetz, zur Fahrerlaubnisverordnung und der Fahrerlaubnisklassen
Durchsetzungsvermögen, Engagement und Verantwortungsbewusstsein
selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie sehr gute organisatorische Fähigkeiten
Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
sicheres Auftreten und Kompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Institutionen
Englischkenntnisse sind von Vorteil
eine befristete, nach der Entgeltgruppe E 9a TVöD bewertete Stelle in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit, wobei sich die Arbeitszeiten an den Sprechzeiten orientieren; individuelle Vereinbarungen sind bedingt möglich
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass sich die Stadtgesellschaft auch in unserer Belegschaft widerspiegelt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Unsere Arbeit ist geprägt von einem respektvollen, verantwortungsbewussten und ergebnisorientierten Handeln – im Einklang mit unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Gesellschaftlich relevante Aufgaben, wie etwa Familien- oder Pflegeverantwortung oder ein Ehrenamt, werden als Erfahrung berücksichtigt, sofern sie für die konkrete Aufgabe relevant sind: https://www.leipzig.de/leitlinien-fuehrung-zusammenarbeit/
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
Bewerbungsschreiben
tabellarischem Lebenslauf
Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation; gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen der Abschlusszeugnisse, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind
gegebenenfalls die Aufenthalts- sowie Arbeitserlaubnis
gegebenenfalls eine Zeugnisbewertung oder bei reglementierten Berufen eine Anerkennung des Abschlusses
Kopien von qualifizierten Dienst-/ Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen/ Referenzschreiben.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren und geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 2197 an.
Die Stadtverwaltung Leipzig unterstützt die berufliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten. Temporäre Stellenwechsel ermöglichen es, zusätzliche fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen zu erwerben sowie neue Aufgabenfelder kennenzulernen. Diese Erfahrungen dienen sowohl der individuellen Qualifizierung als auch der Weiterentwicklung der Stadtverwaltung insgesamt. Unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig haben die Möglichkeit, sich auf befristete Stellen innerhalb der Verwaltung zu bewerben und für einen festgelegten Zeitraum andere Aufgaben zu übernehmen.
Der Wechsel auf eine befristete Stelle lässt das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis unberührt. Nach Beendigung der befristeten Tätigkeit besteht jedoch kein Anspruch auf Rückkehr auf die zuvor ausgeübte Stelle. Eine Weiterbeschäftigung erfolgt im Rahmen der dann vorhandenen Einsatzmöglichkeiten. Die Abteilung Personaltransfer unterstützt die Beschäftigten rechtzeitig vor Ablauf der Befristung bei der Suche nach einem geeigneten weiteren Einsatz.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Julia Schröter, Recruiterin, Telefon: 0341 123-2782.
Ausschreibungsschluss ist der 7. September 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!